
Du wünschst dir volle, geschwungene Augenbrauen mit einer natürlichen Form? Du möchtest die Augenbrauen nicht ständig nachmalen oder nachziehen? Permanentes Make-up ist dir jedoch zu endgültig? Dann solltest du dich für Microblading entscheiden!
In diesem Text verraten wir dir, was es mit Microblading auf sich hat. Zudem erfährst du, welche Bestimmungen für Microblading in Wien während der Corona-Zeit gelten.
Microblading: Was ist das eigentlich?
Bei Microblading werden die einzelnen, feinen Härchen manuell in die Haut eingeritzt, sodass eine originalgetreue Zeichnung der Augenbraue entsteht. Wichtig ist, dass man sich bei der Härchenzeichnung an der natürlichen Wuchsrichtung der Haare orientiert.
Das entsprechende Instrument, das dabei zum Einsatz kommt, wird Blade genannt, also Klinge. Diese Blades bestehen aus mehreren, ganz eng aneinandergereihten Nadeln und sehen auf den ersten Blick wie Skalpelle aus.

Was ist der Unterschied zwischen Microblading und Permant Make-up?
Microblading stammt aus dem asiatischen Raum und gilt als „Mutter des Permanent Make-ups“. Trotzdem gibt es deutliche Unterschiede zwischen beiden Techniken.
Beim Permanent Make-up wird die Pigmentierfarbe direkt mithilfe der Nadel in die Haut eingestochen, beim Microblading hingegen erst nach dem Einritzen der Haut aufgetragen. Diese Farbpigmente sind sehr farbstabil und verändern sich kaum. Somit ist kein Rotstich zu befürchten.
Anders als beim Permanent Make-up werden beim Microblading keine tiefen Hautschichten erreicht. Das Resultat ist eine kürzere Haltbarkeitsdauer. Während das klassische Permanent Make-up bis zu 5 Jahre halten kann, beträgt die Haltbarkeit der Augenbrauenzeichnung beim Microblading lediglich 6 bis 14 Monate.
Da die Härchenzeichnung beim Microblading genauso dick ist wie echte Haare, wirken die Augenbrauen besonders natürlich. Ein ähnlicher Effekt kann beim Permanent Make-up nur mittels Nano-Technik erzielt werden, die wir in unserem Studio in Wien ebenfalls anbieten.
Darauf musst du während der Corona-Zeit achten
Beim Betreten des Studios gelten die sogenannte 3G-Regeln. Nur wer den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen kann, darf sich einer Behandlung unterziehen. Kurz gesagt: Die Kundin muss getestet, genesen oder geimpft sein. Zu jedem Termin ist darum einer der folgenden drei Nachweise mitzubringen:
- ein negativer COVID-19-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden), ein negativer COVID-19-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer COVID-19-PCR-Rest (nicht älter als 72 Stunden)
- eine ärztliche Bescheinigung über eine überstandene COVID-19-Erkrankung
- ein Impfnachweis (gültig ab dem 22. Tag der Erstimmunisierung)
Seit dem 1. Juli dürfen wieder Begleitpersonen dabei sein. Auch in diesem Fall gelten jedoch die 3G-Regeln. Alternativ kann von der Begleitperson auch eine Schutzmaske getragen werden, die Mund und Nase vollständig bedeckt.
Bei der Dienstleistung selbst kann die 3G-Regel allerdings nicht durch die Verwendung einer Maske ersetzt werden.
Die Klinik in Wien ist ein verlässlicher und professioneller Partner für Microblading und Permanent Make-up. Hygiene und Sauberkeit stehen für unsere Expertinnen an allererster Stelle. Darum kommen bei uns nur die neuesten Techniken und Geräte zum Einsatz.