Patientenverfügungen sind eine Art Rechtsdokument, das es Einzelpersonen ermöglicht, ihre Wünsche in Bezug auf ihre Gesundheitsversorgung mitzuteilen, bevor sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Patientenverfügungen werden in der Schweiz seit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Jahr 1912 verwendet und sind ein wichtiger Bestandteil, um die Patientenautonomie zu gewährleisten und den Patienten die Möglichkeit zu geben, Entscheidungen über ihre eigene Versorgung zu treffen.
Das Schweizer Recht sieht zwei Arten von Patientenverfügungen vor: Vorsorgeverfügungen bzw. Vorsorgeauträge (HCD) und Patientenverfügungen (LW).
Was ist ein Vorsorgeautrag (Schweiz)?
Vorsorgeauträge beschreiben die Wünsche einer Person in Bezug auf bestimmte medizinische Behandlungen oder Verfahren, während Patientenverfügungen allgemeine Grundsätze und Werte festlegen, die befolgt werden sollten, wenn die Person ihre Wünsche nicht mehr direkt äußern kann. Beide Dokumente müssen niedergeschrieben, von zwei Zeugen unterschrieben und bei einem kantonalen Standesamt registriert werden. Ein Vorsorgeauftrag kann jedoch in der Schweiz auch selbst handschriftlich niedergeschrieben werden. Wichtig dabei ist, dass der komplette (von Anfang bis Ende) Vorsorgeauftrag handschriftlich verfasst, ein Tagesdatum angegeben wird, und unterschrieben wird.
Die Gültigkeit eines Vorsorgeuaftrages tritt erst bei Urteilsunfähigkeit in Kraft und endet wenn diese wiedererlangt wird oder die betreffende Person stirbt.
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Unterschiede zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz
Die Unterschiede zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland in Bezug auf Patientenverfügungen sind erwähnenswert, da sie alle unterschiedliche Herangehensweisen an dieses Dokument haben.
- Die Patientenverfügung wird in der Schweiz als Patientenverfügung oder „Testament Vitale“ bezeichnet und ermöglicht es den Menschen festzulegen, welche Behandlungen sie im Krankheitsfall annehmen oder ablehnen würden. Dieses Dokument kann jederzeit aktualisiert werden und bedarf zu seiner Rechtsverbindlichkeit keiner anwaltlichen Unterschrift.
- Im Gegensatz dazu verlangt Österreich für Änderungen an den bestehenden Patientenverfügungsdokumenten neben der Unterschrift von zwei Zeugen auch die Unterschrift einer Person. Zusätzlich heißt es in der österreichischen Fassung, dass ohne Vorliegen einer Patientenverfügung immer eine lebenserhaltende Behandlung erfolgen muss, wenn dies medizinisch möglich ist.
- In Deutschland muss eine Patientenverfügung schriftlich erfolgen und von zwei Personen beglaubigt werden, damit sie rechtsverbindlich ist. Das Dokument wird dann in einem örtlichen Krankenhaus aufbewahrt, bis es benötigt wird. Darüber hinaus schreibt das deutsche Recht vor, dass, wenn eine Person ihre Meinung zu einem Aspekt ihrer Richtlinie ändert, das Dokument aktualisiert und mit neuen Zeugen neu unterzeichnet werden muss.
- Im Gegensatz zum deutschen Recht erlauben die schweizerischen Vorschriften mehr Flexibilität bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Für ihre Gültigkeit kann eine natürliche Person entweder eine schriftliche Form oder eine mündliche Erklärung wählen.
Was gilt es bei der Patientenverfügung zu beachten?
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung in der Schweiz ist es wichtig, daran zu denken, dass sie erstellt werden muss, bevor eine Gesundheitskrise eintritt; Andernfalls kann es nicht von Mitarbeitern des Gesundheitswesens oder Familienmitgliedern geehrt werden.
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